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Voraussetzung dafür ist:
• der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 12,- Euro;
• er ist per Lastschrift jeweils zum 1. April des jeweiligen Jahres fällig
• über die Höhe des Mitgliedsbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung
Beendigung der Mitgliedschaft:
• die Mitgliedschaft endet mit dem Tod (natürliche Person) oder der Auflösung (juristische Person) des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluß aus dem Verein
• Der freiwillige Austritt erfolgt schriftlich durch Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Erklärung hat unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres zu erfolgen, es sei denn, daß ein wichtiger Grund vorliegt
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