Seit 01.Januar 2017 hat jeder Pflegebedürftige, der eine Einstufung in einen Pflegegrad erhalten hat, einen Anspruch auf Betreuungsleistungen von 125,-€/Monat.
Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch Andere bedürfen.
Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen.
Rufen Sie Ihre Krankenkasse (= Pflegekasse) an und teilen Sie ihr mit, dass Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen.
Die Kasse sendet Ihnen ein Antragsformular für die Leistungen der Pflegekasse zu.
Füllen Sie das Formular aus und senden es umgehend an die Kasse zurück. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden bis zum Datum des Antrages rückwirkend erstattet.
Die Kasse leitet den Antrag an den Medizinischen Dienst weiter. Dieser wird sich meist schriftlich innerhalb der nächsten Wochen bei Ihnen melden und den Termin für eine Begutachtung im Haushalt des Pflegebedürftigen bekanntgeben. Zu diesem Termin ist die Anwesenheit des Pflegebedürftigen, sowie der Person die sich hauptsächlich um diesen kümmert, verpflichtend.
Bei der Begutachtung fragt der Medizinische Dienst, wie unten beschrieben, die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten ab. Am Ende wird Ihnen das Gutachten ausgehändigt und erklärt.
Der Medizinische Dienst wird durch sein Gutachten eine Empfehlung an die zuständige Kasse geben, welchen Pflegegrad der Patient erhalten sollte. Die Krankenkasse wird in der Regel dem Gutachten des Medizinischen Dienstes folgen und den entsprechenden Pflegegrad genehmigen.
Wenn Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb einer Frist eines Monats nach Zugang des Bescheides, schriftlich gegen den Bescheid der Krankenkasse Einspruch einlegen. Der Medizinische Dienst wird sich dann zu einem erneuten Besuch mit Ihnen in Verbindung setzen.
Der Medizinischen Dienst der Krankenkasse fragt beim Hausbesuch zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit mit 64 Fragen den Grad der Selbständigkeit in 6 Modulen ab. Jedes Modul ist mit „Punktwerten“ versehen.
Module | Inhalte | Höchster Punktwert | Gewichtung |
---|---|---|---|
Modul 1 | Mobilität | 10 | 10% |
Modul 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 17 | 15 % des Moduls mit dem höherem Punktwert |
Modul 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 7 | |
Modul 4 | Selbstversorgung | 37 | 40% |
Modul 5 | Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen | 6 | 20% |
Modul 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 12 | 15% |
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